Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in München

Sie haben das Recht auf ei­nen un­ab­häng­ig­en Kfz-Gut­ach­ter!

Im Falle eines Kfz-Haftpflichtschadens, bei dem Sie der Geschädigte sind, haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen.

Der Geschädigte sollte den entstandenen Schaden immer umgehend bei der gegnerischen Versicherung melden. Die gegnerische Versicherung benötigt ein Gutachten des Fahrzeugs, um die Schadenhöhe einschätzen zu können. Genau dieses Gutachten sollten Sie von einem freien und unabhängigen Sachverständigen wie REVONEER Kfz Gutachten München erstellen lassen.

Die Sachverständigenkosten sind in diesem Fall ohnehin von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Um die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs gering zu halten, versuchen viele Versicherungen eigene Gutachten zu erstellen. Da Sie jedoch das Recht auf ein unabhängiges Kfz Gutachten haben, ist es nicht zu empfehlen, das Gutachten durch einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung durchführen zulassen.

Merke:
  • Schaden schnell bei der Versicherung des Unfallgegners melden
  • Kfz-Gutachten bei REVONEER Kfz-Gutachten München erstellen lassen
  • Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden

Ihr Gutachter im Schadensfall

Fragen & Antworten

Was ist ein Kfz-Haftpflichtschaden?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die bei anderen entstehen, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen. Sie ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Nach einem Autounfall, wobei Sie der Geschädigte sind, ist es wichtig, direkt nach dem Geschehen die richtigen Schritte einzuleiten. Das REVONEER Kfz-Sachverständigenbüro unterstützt und berät Sie dabei kompetent in und um München. Um den Unfallschaden korrekt aufzunehmen, benötigen Sie ein Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen und Gutachters. Sollte in Ihrem Schadenfall ein Rechtsbeistand nötig werden, vermitteln wir Sie gerne an eine unserer kompetenten Rechtsanwaltskanzleien.

Voll- und Teilkaskoversicherung: Bei Schäden, die Sie selbst verursacht haben, erhalten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nur erstattet, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Bei Schäden am Auto durch äußere Einflüsse wie Hagelschäden, Sturmschäden oder Wildschäden springt die Teilkaskoversicherung ein. In beiden Fällen sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen, bevor Sie einen freien und unabhängigen Sachverständigen kontaktieren, da es durch die Vertragsbedingungen sein kann, dass die Versicherung sich vorbehält, einen hauseigenen Sachverständigen zu wählen.

Merke:

  • Haftpflichtversicherung deckt den Schaden ab, der bei anderen entsteht, also bei dem Geschädigten
  • Vollkasko deckt Unfallschäden am eigenen Auto ab
  • Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Unwetter oder Wildunfälle entstehen
  • Bei Haftpflichtschäden können Sie immer einen externen Kfz Gutachter beauftragen
  • Bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sollten Sie vorher bei Ihrer Versicherung anfragen, welchen Kfz Sachverständigen Sie beaiftragen dürfen
Wer trägt die Kosten für den Unfallschaden und für das Gutachten?

Ein Sachverständiger wird in der Regel aufgesucht, wenn der Unfall nicht durch Selbstverschulden verursacht wurde. In diesem Fall tritt § 249 BGB in Kraft. Der Gegner bzw. dessen Versicherer muss alle Kosten tragen, die durch den Schaden entstanden sind. Die Kosten beinhalten die Wiederherstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Die Kosten für einen freien und unabhängigen Sachverständigen sind daher ebenfalls vom Gegner zu tragen. Wichtig ist, dass das Gutachten von REVONEER KFZ-Gutachten sach- und fachgerecht erhoben wird, sodass dieses auch vor Gericht Bestand hat. Unsere Gutachter sind entsprechend ausgebildet und auf den Fall einer Gerichtsverhandlung vorbereitet. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher sein, haben Sie als Geschädigter zum Teil Anspruch auf einen Ersatzwagen oder auf einen Nutzungsausfall. Informieren Sie sich hierzu über die Bestimmungen der betroffenen Versicherung.

Merke:

  • Als Geschädigter entstehen Ihnen KEINE Kosten – weder für Gutachten noch Anwalt
  • Auch Unkosten wie Ersatzwagen o. Ä. trägt die gegnerische Versicherung
  • Unsere Gutachten halten strengen Überprüfungen durch Versicherung und Gericht stand

Wie bekommen Sie Ihr Geld von der Versicherung?
  1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Sachverständigenbüro REVONEER Kfz Gutachten München auf und vereinbaren Sie einen Termin.
  2. Unsere Kfz Gutachter von REVONEER Kfz Gutachten nehmen den Schaden am Standort des Kraftfahrzeugs auf (auch vor Ort bei Ihnen in München und Umgebung).
  3. Im Anschluss erstellen wir ein sach- und fachgerechtes Gutachten.
  4. Wir nehmen danach Kontakt mit dem Versicherungsträger des Gegners auf und leiten das erstellte Gutachten weiter.
  5. Nach Bearbeitung bzw. Prüfung des Gutachtens durch die Versicherung kann sich der Geschädigte entscheiden, ob er den Schaden durch eine Werkstatt reparieren lassen möchte oder sich den Betrag des Schadensersatzes auszahlen lässt.

Merke:

  • Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Erstattung des gesamten Schadens und der Unkosten.
  • Das Gutachten legt die Höhe des Schadens fest.
  • Wir reichen das Schadensgutachten bei der gegnerischen Versicherung ein, u. U. mithilfe eines Anwalts.

Wie unterscheidet sich ein wirtschaftlicher von einem echten Totalschaden?

Wenn der Schaden am Fahrzeug so groß ist, dass die ermittelten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert, dann handelt es sich um einen echten Totalschaden. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, dann liegen die Reparaturkosten über der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Der wirtschaftliche Totalschaden ist in den meisten Fällen am ärgerlichsten für den Geschädigten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt in diesem Fall nämlich nur den Zeitwert des Wagens und eher selten den Neuwert. Verstanden wird unter dem Zeitwert der Anschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs mit gleichem Alter am Schadenstag. Durch den starken Wertverlust des Fahrzeugs nach der Zulassung entspricht der Zeitwert daher nicht dem Neupreis des Fahrzeugs.

Was bedeutet die Wertminderung Ihres Fahrzeugs?

Nach der Reparatur eines beschädigten Kraftfahrzeugs handelt es sich um einen Unfallwagen. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist das Fahrzeug nicht mehr so viel wert, wie vor dem Unfall. Diese Wertminderung wird von einem Sachverständigen genau im Gutachten aufgeführt. Es führen jedoch nicht alle Unfallschäden zu einer Wertminderung. Wenn es bei einem Unfall lediglich zu Blechschäden oder zu Schäden an Anbauteilen, die mit einfachen Mitteln vollständig behoben werden können, kommt, kann kein Minderwert geltend gemacht werden.

Merke:

  • Unfallschäden können nach Reparatur den Wert Ihres Fahrzeugs mindern
  • Unsere Gutachten berücksichtigen diese Tatsache und fließen in Ihre Forderung mit ein
Was ist der Wiederbeschaffungswert und wie wird er ermittelt?

Bei einem versicherten Totalschaden oder Verlust, ersetzt Ihnen als Geschädigter die entsprechende Versicherung die Summe, die Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz zu kaufen. Dieser Betrag nennt sich Wiederbeschaffungswert. Den Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug auch mit Totalschaden noch hat, nennt sich Restwert. Dieser wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen – ebenso eine eventuelle Selbstbeteiligung. Daraus ergibt sich der Auszahlungsbetrag. Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach der Marktlage und Alter des Autos. Bei bei bis zu einem Jahr alten Fahrzeugen wird meist der Hersteller-Neupreis erstattet. Bei älteren Fahrzeugen zählt die Preislage auf dem Gebrauchtwagenmarkt für vergleichbare oder gleiche Fahrzeuge (Modell, Alter, Ausstattung, Kilometerleistung etc). Durch regionale Preisunterschiede können die entsprechenden Werte von Region zu Region variieren. Hierzu sind detaillierte Recherchen notwendig.

Merke:

  • Der Wiederbeschaffungswert kommt bei Totalschaden oder Verlust zum Tragen
  • Die Berechnung lautet: Wiederbeschaffungswert – Restwert – ggf. Selbstbeteiligung = Auszahlungsbetrag
  • Beachten Sie speziell bei Verlust Ihre Versicherungsbedingungen
Was ist der Restwert und wie wird er ermittelt?
Als Restwert bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswerts bezeichnet man die Summe, die das Auto trotz Schaden auf dem freien Markt noch erzielen würde. Der Restwert wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, daraus ergibt sich der Auszahlungsbetrag.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Ist der berechnete Auszahlungsbetrag geringer als die veranschlagten Reparaturkosten, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Das heißt, die berechneten Kosten für die Reparatur sind höher als der Restwert des Wagens. Dies kann besonders bei älteren Fahrzeugen der Fall sein (außer Oldtimer). In diesem Fall erhalten Sie als Unfall-Geschädigter den Wiederbeschaffungswert. Wirtschaftlicher Totalschaden heißt also nicht, dass Ihr Fahrzeug einen Totalschaden hat oder fahruntüchtig ist. Dieser Begriff bezeichnet lediglich die Kostensituation und rechnet Reparatur und Fahrzeugwert gegen. Ob und wie Sie Ihr Fahrzeug noch reparieren, können Sie frei entscheiden.

Merke:

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist kein technischer Totalschaden
  • Er tritt dann ein, wenn die kalkulierten Reparaturkosten höher sind als der Wert des Fahrzeugs

Was ist die 130-Prozent-Regel und wann ist sie sinnvoll?

Die sogenannte 130-Prozent-Regel kann bei wirtschaftlichen Totalschäden angewandt werden. Also dann, wenn die Reparaturkosten voraussichtlich höher sind als der Wert Ihres Fahrzeugs. Für den Fall, dass die berechneten Reparaturkosten maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungsbetrags betragen, kann man als Geschädigter von der gegnerischen Versicherung verlangen, dass kein wirtschaftlicher Totalschaden konstatiert wird (in dem nur der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt wird).

Stattdessen kann darauf drängen, dass die 130-Prozent-Regel angewendet wird. In diesem Fall übernimmt die Versicherung auch Reparaturkosten, die bis zu 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug auch tatsächlich vollständig und fachgerecht mit Neuteilen repariert wird. Außerdem muss das Fahrzeug anschließend mindestens 6 Monate versichert sein und genutzt werden.

Merke:

  • Die 130-Prozent-Regel Regel kann bei einem wirtschaftlichen Totalschaden angewendet werden
  • Dafür muss das Fahrzeug auch tatsächlich fachgerecht repariert und anschließend mindestens 6 Monate genutzt werden
  • Die Reparatursumme darf max. 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen
Was ist ein Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden bezeichnet man kleinere Schäden, bei denen nur das Blech oder der Lack beschädigt wurde. Dazu zählen Kratzer, Dellen und Schrammen am Fahrzeug. Für einen Bagatellschaden sollen die Reparaturkosten 750 € nicht überschreiten. Oftmals bieten Versicherungen für Bagatellschäden eine unkompliziertere und schnellere Bearbeitung an.

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